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   BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88   

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BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88 (https://dejure.org/1989,7962)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1989 - 9 B 480.88 (https://dejure.org/1989,7962)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1989 - 9 B 480.88 (https://dejure.org/1989,7962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, unter welchen Voraussetzungen Mißhandlungen und Folter politische Verfolgung darstellen (vgl. z.B. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184; Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Schließlich ist die weiter unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]) als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage nach der Beschaffenheit einer "Hilfestellung des Drittstaats" durch die in dieser Entscheidung enthaltenen Grundsätze hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Das erfordert, wenn - wie hier - die Versagung rechtlichen Gehörs in bezug auf bestimmte Erkenntnisquellen geltend gemacht wird, die substantiierte Darlegung dessen, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs zum Inhalt der angeblich vorenthaltenen Erkenntnisquellen noch vorgetragen worden und inwiefern dieser Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats vom 14. Mai 1986 - 2 BvR 441/86 - sowie Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, unter welchen Voraussetzungen Mißhandlungen und Folter politische Verfolgung darstellen (vgl. z.B. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184; Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang weiterhin bemängelt, das Berufungsgericht habe eine Veröffentlichung von Amnesty International vom 30. Juni 1988 "über Folter in Somalia" nicht beigezogen und damit offenbar eine Verletzung der Aufklärungspflicht geltend machen will, legt sie bereits die Voraussetzungen nicht dar, unter denen sich einem Tatsachengericht die Einholung zusätzlicher gutachtlicher Stellungnahmen aufdrängen muß (vgl. dazu z.B. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Vielmehr hat der Senat in dem angeführten Urteil ebenso wie im Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 9 C 12.88 - (BVerwGE 79, 347) im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im Drittstaat von weniger als drei Monaten den Grundsatz aufgestellt, daß es für die Frage einer Fluchtbeendigung in erster Linie auf das objektive äußere Verhalten ankommt, das der politisch Verfolgte während seines Aufenthalts im Drittstaat an den Tag gelegt hat.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 88.87

    Drittland - Zwischenaufenthalt eines Flüchtlings

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Die Beschwerde meint zunächst, es bedürfe grundsätzlicher Klärung, ob eine Fluchtbeendigung in einem - wie hier festgestellt objektiv sicheren - Drittstaat auch dann angenommen werden könne, wenn der Ausländer - wie im vorliegenden Fall - bei einer im Drittstaat tätigen Stelle des UNHCR um Schutz als politischer Flüchtling nachsuche; es liege weiterhin auch eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 88.87 - vor, in dem der Rechtssatz aufgestellt worden sei, daß eine Flucht dann beendet sei, wenn das objektive äußere Verhalten des Flüchtlings darin seinen Ausdruck finde, daß er bei den zuständigen Stellen des Drittstaats um Aufnahme bitte oder sich in einem Flüchtlingslager melde.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1988 - A 13 S 800/87

    Somalia - langer Auslandsaufenthalt und Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
    Es kann deshalb dahinstehen, ob bei ordnungsmäßiger Erhebung der Gehörsrüge in der Tat von einer Verletzung rechtlichen Gehörs gesprochen werden könnte, nachdem der Verwaltungsgerichtshof ausweislich des Sitzungsprotokolls sein Urteil vom 18. April 1988 - A 13 S 800/87 - in die mündliche Verhandlung eingeführt und die in jenem Verfahren unter Verwertung der hier in Rede stehenden Erkenntnisquellen getroffene Feststellung leitsatzmäßig verlesen hat, daß in ihren Heimatstaat zurückkehrende somalische Staatsangehörige zwar mit Verhören rechnen müssen, ihnen aber allein wegen ihres langjährigen Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung keine politische Verfolgung droht.
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